BDKJ unterstützt Gesetzesentwurf zum Selbstbestimmungs-Gesetz

  • Startseite
  • Pressemeldungen
  • Daniela Hottenbacher
  • Politik & Jugend
  • Frauen, Mädchen, Gender

Nachbesserungen beim Geschlechtseintrag Minderjähriger allerdings dringend geboten

Der BDKJ-Bundesvorstand unterstützt das Ziel der Bundesregierung, mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) das diskriminierende Transsexuellengesetz (TSG) zu ersetzen und die geschlechtliche Selbstbestimmung betroffener Personen zu stärken. "Die Entbürokratisierung und Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt per Gesetz ist dringend notwendig, um trans*-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Akzeptanz ihrer geschlechtlichen Identität auch formal zu zusichern und patriarchale Denkmuster aufzubrechen", erklärt Daniela Hottenbacher, BDKJ-Bundesvorstand. "Es ist an der Zeit, dass jeder Mensch selbst eine Änderung seines Geschlechtseintrags und seines Vornamens gemäß seiner geschlechtlichen Identität vornimmt."

Forderung nach Streichung der Einschränkung für Minderjährige und Schaffung niedrigschwelliger Beratungsangebote

Der BDKJ-Bundesvorstand kritisiert jedoch den vorliegenden Referentenentwurf hinsichtlich der Einschränkungen von Minderjährigen und fordert entscheidende Verbesserungen. Insbesondere die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen zur Änderung des Personenstandseintrags von Minderjährigen wird beanstandet: "Es ist äußerst enttäuschend, dass der Entwurf in einigen Punkten nicht konsequent genug ist, um die Selbstbestimmung marginalisierter Personen zu stärken und diskriminierende Regelungen zu beseitigen", betont Hottenbacher. Sowohl die Verfassung als auch die UN-Kinderrechtskonvention schützen das Recht auf Selbstbestimmung von Minderjährigen, einschließlich ihrer Geschlechtsidentität. "Die fehlende Möglichkeit für Minderjährige ab 14 Jahren ihren Personenstandseintrag elternunabhängig ändern zu können, widerspricht dem Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung. Daher fordern wir die vollständige Streichung dieser Einschränkung sowie die Schaffung niedrigschwelliger Beratungsangebote für minderjährige Personen, aber auch insbesondere für gesetzlichen Vertreter*innen, ohne dass diese jedoch Auswirkungen auf die Erklärung der minderjährigen Person haben."

Streichung des Hausrechtes und der vorgesehenen Regelungen in öffentlichen und privaten Räumen für mehr Trans*-Akzeptanz

Der BDKJ-Bundesvorstand fordert zudem eine vollständige Streichung von §6 im Gesetzesentwurf, der die explizite Erwähnung des Hausrechts und die Regelung der eigenen Angelegenheiten in öffentlichen und privaten Räumen vorsieht, da er eine transfeindliche und diskriminierende Haltung offenbart. Ein solches Vorgehen trage massiv zur Verunsicherung und zur Verschärfung von Ängsten junger Menschen bei, die aufgrund von Machtverhältnissen möglicherweise weniger gefestigt sind. Das SBGG sollte stattdessen deutliche Maßnahmen zur Gleichstellung und zum Abbau von Hürden und zur gesellschaftlichen Teilhabe für alle Menschen vorsehen.

Appell für umfassende Gewährleistung von Selbstbestimmung und Gleichberechtigung für Personen jeden Alters

Der BDKJ ist davon überzeugt, dass Kinder und Jugendliche Expert*innen ihrer selbst sind und unabhängig ihres Alters für sich selbst einstehen können. Es ist daher im Sinne der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung unerlässlich, dass Minderjährige die Möglichkeit haben, ihre Geschlechtsidentität selbstbestimmt festzulegen, ohne von ihren Sorgeberechtigten behindert zu werden. "Selbstbestimmung ist ein wesentlicher Faktor, der es Kindern und Jugendlichen erst ermöglicht, ihre Identität zu finden und authentisch zu leben", erklärt Daniela Hottenbacher. "Selbstbestimmung und Gleichberechtigung sind keine Zugeständnisse, sondern unveräußerliche Rechte. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Rechte für alle Menschen umfassend gewährleistet werden."

Downloads

Stellungnahme des BDKJ zum Entwurf des Stelbstbestimmungsgesetzes
PDF Größe ca. 245 KB

Diesen Artikel teilen auf